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   LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02   

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https://dejure.org/2003,26708
LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02 (https://dejure.org/2003,26708)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.04.2003 - 67 S 383/02 (https://dejure.org/2003,26708)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. April 2003 - 67 S 383/02 (https://dejure.org/2003,26708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt; Klage auf Räumung einer Mietwohnung; Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietvertrags; Vertragswidriger Gebrauch der Mietwohnung (Untervermietung)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung nach verweigerter Untermieterlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02
    Der Beklagte zu I. hat es bis zum Jahreswechsel 2001/2002 unterlassen, der Klägerin seine Interimsanschrift mitzuteilen, obwohl sich aus der mietvertraglichen Beziehung der Parteien eine entsprechende Obliegenheit ergab (vgl. BGHZ 67, 278 [BGH 03.11.1976 - VIII ZR 140/75] ).
  • BayObLG, 26.04.1995 - REMiet 3/94

    Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an Dritten;

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02
    Die hiesige Fallkonstellation unterscheidet sich von dem Sachverhalt, welcher dem Rechtsentscheid des BayObLG vom 26. April 1995 (MDR 1995, 689) zugrunde lag, insbesondere dadurch, dass dem Beklagten zu 1. die Untervermietung aus Anlass seines beruflichen Auslandsaufenthaltes jedenfalls insoweit erlaubt worden war, als es die teilweise Gebrauchsüberlassung an Herrn ... betraf.
  • BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90

    Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis;

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02
    Der Beklagte zu 1. hat seine mietvertraglichen Pflichten nicht durch einen vertragswidrigen Gebrauch der streitgegenständlichen Wohnung verletzt, denn er hatte im Zeitpunkt der fristlosen Kündigung ein Anspruch darauf, dass ihm die teilweise Gebrauchsüberlassung an die Beklagte zu 2. erlaubt wird (vgl. BayObLG MDR 1991, 253).
  • LG Berlin, 14.02.1994 - 67 S 297/93
    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02
    Der Beklagte zu 1. hat ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der von ihm gemieteten Wohnung dargetan, das darin bestand, die Räumlichkeiten nebst Möblierung während eines längeren Auslandsaufenthaltes aus beruflichen Gründen bis zu seiner Rückkehr betreuen zu lassen (vgl. LG Berlin [ZK 63], NJW-RR 1994, 1289).
  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter

    Die Verletzung der Anzeigepflicht rechtfertigt jedoch nicht die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn ein Anspruch auf Zustimmung zum Vertragseintritt besteht; insoweit kann nichts anderes gelten als bei einer nicht genehmigten Untervermietung (vgl. Sternel, a.a.O., S. 111 Rn. 263; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - 10 U 105/01 - ; LG Berlin, Urteil vom 10.04.2003 - 67 S 383/02 - zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.09.2011 - 14 C 212/11

    Überlassung einer Mietwohnung an Dritte: Berechtigtes Interesse des Mieters an

    Eine erhebliche Rechtsverletzung liegt nicht vor, wenn dem Mieter ein Anspruch auf Gestattung gem. § 553 Abs. 1 BGB zusteht (LG Berlin, Urteil vom 10.04.2003, 67 S 383/02, zitiert nach juris).
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